Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebotes durch DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2) DIE SPASSKNÖPFE Nürnberg bieten unter anderem auch Unterhaltungsprogramme für Kinder an, dies ist keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder das Aktionsgelände verlassen. Weiter übernehmen DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

(3) DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2. LEISTUNGEN DIE SPASSKNÖPFE  NÜRNBERG

(1) Die von den SPASSKNÖPFEN Eventagentur Nürnberg zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Sofern DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollten, verpflichten sich DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

(3) DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass die SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

3. PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde weißt die Besucher bei Veranstaltungen mit Kindern in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei den Programmen der SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg um ein Unterhaltungsprogramm für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten.

(2) Der Kunde stellt der DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg, den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(4) Der Kunde hat die von den DIE SPASSKNÖPFEN Eventagentur Nürnberg in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde der SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg erteilt hat.

4. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN KUNDEN

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag vollständig oder teilweise (z. B. einzelne gebuchte Programmpunkte oder Eventmodule) zurück, so hat er der DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg den Rücktritt bzw. die Änderungswünsche unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2) Ein Rücktritt – auch in Teilen – von einem bereits erteilten Auftrag aus Gründen, die DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg nicht zu vertreten hat, kann zu Stornogebühren führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den ursprünglich vereinbarten Umfang bereits Vorbereitungen getroffen wurden (z. B. Materialbeschaffung, Buchung von Personal oder Drittanbietern) oder durch die Auftragserteilung andere Buchungen abgelehnt wurden.

(3) Die Stornogebühren bei vollständiger Stornierung betragen:

– bis zu 12 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 20 % der Auftragssumme
– bis zu 8 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 40 % der Auftragssumme
– bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
– bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 80 % der Auftragssumme
– weniger als 14 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 100 % der Auftragssumme

(4) Bei einer teilweisen Stornierung einzelner Programmpunkte oder Bestandteile des Auftrags gelten dieselben Fristen sinngemäß. Die Höhe der Stornogebühren bezieht sich in diesem Fall auf den anteiligen Wert des stornierten Leistungspakets innerhalb des Gesamtauftrags.

(5) Sollte DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg für den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum einen Ersatzauftrag oder eine alternative Buchung erhalten, werden die Stornogebühren entsprechend reduziert oder entfallen.

(6) Hat DIE SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg im Auftrag des Kunden Drittanbieter beauftragt (z. B. Künstler, Musiker, Technikdienstleister, Caterer, Lieferanten von Eventmodulen etc.), gelten zusätzlich die jeweiligen Stornobedingungen dieser Partner, die mit Auftragserteilung durch den Kunden als anerkannt gelten.

Bereitstellung von Parkmöglichkeiten / Be- und Entladen

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Veranstaltungsort geeignete Parkmöglichkeiten für den Auf- und Abbau sowie die Durchführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für das Be- und Entladen unserer Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort.

Sollten für die Nutzung von Parkflächen Gebühren anfallen (z. B. öffentliche Parkzonen, Hotelparkplätze, Tiefgaragen o. ä.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen – auch dann, wenn sie nachträglich anfallen und nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren.

Live-Adventure-Games

Nicht-Erscheinen und Übertragbarkeit von Tickets

Ein erworbenes Ticket berechtigt zur Teilnahme an einem einmaligen Live-Game-Event zum gebuchten Termin. Bei Nichterscheinen der ticketinhabenden Person zum Veranstaltungstermin besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt unabhängig vom Grund des Fernbleibens.

Das Ticket ist übertragbar, sofern die beim Kauf übermittelten und für den Spielverlauf relevanten Informationen (z. B. Rollenbeschreibungen, Hinweise, Zugangsdaten o. Ä.) vollständig und rechtzeitig an die ersatzweise teilnehmende Person weitergegeben werden. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für etwaige Einschränkungen im Spielerlebnis aufgrund unvollständiger oder verspäteter Informationsweitergabe.

5. ABSAGEN AUFGRUND HÖHERER GEWALT

Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
oder Maßnahmen der Regierung abgesagt werden (Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemie, Epidemie) entfallen die Stornogebühren.
Einzig bereits für die Veranstaltung eingekaufte Materialien oder Zutaten unseres Funfoods müssen beglichen werden.

Wird die Veranstaltung aus den genannten Gründen verschoben und findet zu einem anderen Zeitpunkt statt, bleibt der Vertrag/Buchung bestehen und wird automatisch auf den neuen Termin gesetzt. Der neue Termin muss mindestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bekannt gegeben werden. Wird der neue Termin aus anderen Gründen abgesagt gelten die regulären Stornogebühren siehe Punkt:  4. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN KUNDEN.

6. GEHEIMHALTUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN
Die SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

7. NACHWEISE
Die SPASSKNÖPFE Eventagentur Nürnberg bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung zu erfüllen.

8. PFLICHTVERLETZUNG
Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen, mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

(3) Gerichtsstand ist Nürnberg

 
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